Nach Rauchverbot nun Konzertverbot?

Viel Lärm um Lärm wurde am gleichnamigen “Tag des Lärmes” in den Magazinsendungen von ARD und ZDF gemacht. Dabei ging es allerdings keineswegs nur um Verkehrslärm oder die Belastung am Arbeitsplatz.

Im Frühstücksfernsehen wurde mit Meßgeräten die Geräuschbelastung eines Rasierapparates als gesundheitschädlich diagnostiziert. Das gleiche gelte auch für lautes Reden.

Muß demnächst der Staat einschreiten, wenn jemand angeschrieen wird? Sollte der Schreihals wegen Körperverletzung angeklagt werden? Auch Berufsmusiker müssten vor ihrem eigenen Lärm geschützt werden und bei ihrer Arbeit müsse Gehörschutz vorgeschrieben werden. Zu viele Musiker hätten sich bereits immense Gehörschäden zugezogen. Diese Information bezog sich keineswegs auf Rockmusiker und Discjockeys. Nein, gemeint waren Musiker eines Klassikorchesters. Der Orchestergraben müsse mit Schallschutzwänden ausgestattet werden, welche den Schall nach außen ableiten.

In jedem Falle müsse der Staat eingreifen. Droht nun nach dem Rauchverbot auch ein Konzertverbot? Bei der Überregelungswut des Staates, der um das “Wohl” der ihm anvertrauten Bürger besorgt ist, muß man wohl mit allem rechnen. Da kann man doch glatt den Blues kriegen ….

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